Versicherte, die über eine volle Deckung für das Unfallrisiko (Berufs- und Nichtberufsunfälle) nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verfügen, können bei ihren Krankenversicherern die Unfalldeckung sistieren lassen.
Versicherungstechnisch gelten Personen ab dem Geburtsjahr bis zum 18. Altersjahr als «Kind». In diesem Zeitraum wird vom Versicherer die Kinderprämie erhoben. Bei der Agrisano erhalten Sie ab dem dritten Kind einen zusätzlichen hohen Rabatt. Voraussetzung ist, dass mindestens drei Kinder die Grundversicherung bei der Agrisano abgeschlossen haben. Trifft dies auf Ihre Situation zu, kontaktieren Sie uns bitte.